Georg Friedrich [von Greiffenklau] Kurfürst von Mainz gibt den Brüdern Ludwig, Philipp [II.] und Albrecht [V.] von Liebenstein durch Bestätigung der inserierten Urkunde vom 12. Juli 1588 [Nr. 57, hier ohne Bewilligung von Dekan und Kapitel] das liebensteinische Viertel und Teile des Sachsenheimer Viertels an der Ganerbschaft Bönnigheim, Erligheim und Cleebronn zu Mannlehen, wie es vorher Albrecht [IV.], der verstorbene Vater, und Bernhard [III.], Großvater der drei Brüder, von den Kurfürsten Wolfgang [von Dalberg], Johann Adam [von Bicken] und Johann Schweikhard [von Kronenberg; hier über die Zeile geklebt: und Georg Friderichen] gehabt haben. Außerdem gibt der Aussteller den drei Brüdern zu Mannlehen ein Vierundsechzigstel von Bönnigheim und Erligheim, was aus [wie in U 87, hier mit teils veränderter Schreibweise] näher spezifizierten Gütern vormals der Herren von Auerbach besteht. Siegelankündigung des Ausstellers.