Vertrag zwischen dem Herzoglich Nassauischen Lehnhof, vertreten durch den herzoglichen Rezepturbeamten Altbürger in Rüdesheim, einerseits, dem Grafen Friedrich Carl Joseph von Ingelheim genannt Echter von und zu Mespelbrunn, k. k. österreichischer Geheimrat, und dessen Ehefrau Antonie, geborene Gräfin von Westphalen, andererseits, wonach der Graf statt der allodifizierten 89 1/2 Ruten der ihm bisher zu Mannlehen verliehenen Rheininsel Lachau, die an die Herzogliche Landessteuerkasse zu Zwecken des Hafendammes in Geisenheim abgetreten worden sind, 145 Ruten eines ihm gehörigen Ackers in Geisenheim in den Lehnsverband zur Ergänzung dargibt.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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