Graf Reinhard zu Leiningen, Herr zu Westerburg und Schaumburg verspricht dem Grafen Johann zu Sayn, Herr zu Homburg wegen dessen für ihn der Eva von Eltz, Witwe zu Vollrads, wegen 3000 Gulden nebst 150 Gulden Jahrgülte davon geleisteten Bürgschaft, welche Summe vorher deren Bruder Philipp von Eltz zugestanden und nach Abgang des Ulrich von Eltz, ihres Vaters, ihr zugeteilt worden, Schadloshaltung und Entledigung.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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