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Gedruckte Deduktion "In iure et facto fundirte Ablehnung der an grafflippischer Seiten in offenem Druck ausgelassener als genandter Exegeseos, in welcher von dem ... Herrn Hermann Werner Bischoffen zu Paderborn ... und dero Hochstifft Paderborn gegen und wieder den hochgebohrnen Graffen und Herrn, Herrn Simon Hessischen regierenden Graffen und Edlen Herrn zur Lippe vor dem ... Reichshofrat über sichere mit Paderbornischer Feudalität kentlich affizierte und vorzeiten von denen Graffen Holstein-Schaumburg denen zur Lippe zwarn oppignorierte, aber nun mehr nach Absterben deren Oppignoranten und derenselbe Familie erloschener Pfandschaft ab anno 1640 biß hieher nullo iure detinierte domania und denenselbe anklebende jura vor wenig Jahren eingeführtes Petitorium hauptsachlich behauptet und zugleich deren dawieder eingewendeter Lippischer exeptionum Unerheblichkeit deutlich remonstrirt wird. Gedruckt Neuhaus bei paderbornischem Hofbuchdrucker Christoph Nagel"

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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