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Briefe der Lininen Stein und Jettenbach 1562-1785; Enthält:; Adam von Törring an seinen Bruder Hans Veit von Törring zu Tüssling und Jettenbach: "Mein freintlich willig Dienst zuvor hiermit lieber Bruder. Ich bring dir zewissen, daß der Probst zu Baumburg seinen Camerer Wolfen Mayr gen Osterreich abfertigen wirt, auch morgen zenachts gen Raitenhaslach ankhomen. So hab ich von meinem Richter Hannsen Rynderauer soviel Bericht, daß die quitten umb die lesst Bezallung, so unserm strengen Herrn Georgen von Tanhausen beschechen. Durch seinen Bruder Herrr Christoff von Tanhausen nit gefertigt. Die weil aber der Camerer ohne das gar gen Wien khombt, mecht er solichen Quitt wol fertigen lassen. Derhalben magst du dieselb Quitt samt einem Schreiben an dy von Thanhausen lauttent, so es dir gelegen, oder dich für guet ansieht, wol hinab schickhen, das hab ich dir anzezaigen nit underlassen khönnen. Daneben was dir jeder Zeit freintlich lieb ist. Datum Sontag Virgilii Anno LXII. Adam von Torring 1562; VII 3, Regensburg. Abschrift eines Briefs des Bischofs Albrecht von Regensburg nach Stein: "Unsern Grueß zuvor lieber und gethreuer. Was wür vergangnen Erchtag den 30. Juny von dem Maller zu Wasserburg für ein unverhoffte yble Zeitung vernommen haben, in deme die liederliche Schüffleuth zum Hälle an die Pruckhen zu Passau gefahren, und das ganz Stainwerch ausser 4 Märbelstainer Eckhstuckh so in dem Schiff, wo der Altar gelegen ist gewesen, zue Grundt gangen. Ist also der Maller sambt des Stainmezen Sohn mit den 4 Stuckhen zu Regenspurg ankhomen. Solichen Verlusst und Schaden thuen wür dür hiemit bei dem stainischen Pothen zeitlich kund, auf daß due den Schifmaister vermög seines getroffnen Spaltzetls, daß er nemblich das Stainwerch neben dem Altar, auf seine Uncosten und Gefahr nach Regensburg wolle liefern, solches Verlusts halber wollest anhalten, und was den Stainmezen wegen des Märmels ist bezallt worden, in unserm Namen auch anfordern, so wür uns also zugeschehen verlassen wollen. Herr Hanns Albrecht hat uns das Glait nach Regenspurg geben, welicher morgen, gliebts Gott, nach Stain wiederum thuet abraisen. Sein also von gedachtem unsern Vöttern ersucht und gebeten worden, daß ihme auf das heurige Jar, 43 die hundert Reichstaller oder sovill werth zu seiner grossen Notturfft, wegen der Carozza mechten gefolgt werden. So wür dann hiemit einwilligen thuen, was nemblich ihme berierte 100 Reichstaller fürderlich mögen auszölt werden. Verbleiben dir benebens mit Gnaden. 1643; XII 18. Max Graf von Törring-Jettenbach an Wolf Dietrich Graf von Törring-Stein zu Landshut wegen eines Guts zu Thann, das an das Gotteshaus Aschau verliehen wurde. 1655; V 11. Albrecht Graf von Törring-Jettenbach an Graf Wolf Dietrich zu Euernbach wegen der Apellationsschrift des Jacob Jeziger, Stephanbauer zu "Stainwagen". 1671; III 30. Derselbe an den neuen Richter und Verwalter zu Tengling Thomas Eggmiller wegen der ausständigen Decimationsgelder der Landschaft in Salzburg. 1673; V 5. Derselbe an denselben wegen des vom Boten erhaltenen Berichts über den Versuch seines Amtsvorgängers Mittermayr, des früheren Richters und Verwalters zu Tengling, Wertsachen in Sicherheit zu bringen: "daraus so vill verstandten, daß das Mötzger Bäberl ein einfältiges Mensch, zu ihme einen Pinckhl, so ihr des Mittermayrs Tochter für das Dorff hinaus getragen, und diesen zum Krällen Wirth zu Tittmoning zu liefern, anbefohlen worden, und weilen ihr solicher zu schwer gewesen, danne zu ihme in das Richter Haus getragen, wölichen der Herr eröffent, darinnen zwön daffente Weiber Röckh, ötliche zinnerne Deller, Pöttdöckhen, Beylacher, Leinwathgewandt und anders gefunden, wöliches alles aus dem obsignierten Kasten herausgenommen mues worden sein, derentwegen er der Mainung, andere Mittel vorzunemmen vonnetten seye." Der Verwalter soll dem Mittermayr ("ein verlögner und betrogner Schölmb") sofort alle Schlüssel abfordern und das Ehepaar samt den Kinder aus dem Haus schaffen. Die Fahrnis soll künftigen Samstag verkauft werden. 1673; V 10. Derselbe an denselben wegen der Genehmigung von dessen geplanter Reise nach Salzburg zusammen mit dem Jettenbacher Richter und wegen der vom Mittermair einbehaltenen Steuern. 1673; V 13. Derselbe an denselben wegen des Verkaufs der Mittermayrischen Mobilien. 1673; V 27. Derselbe an denselben wegen der Bitte des Hans Ulrich Mittermayr um Nachlaß. 1673; VI 1. Derselbe an denselben wegen der Bürgschaft des Mittermayr und dessen Mobilien und Fahrnis. 1673; VI 3. Derselbe an denselben, daß er morgen "lengstens um halb 7 Uhr" bei ihm in Wildshut sein soll. 1673; VI 5. Verzeichnis des Albrecht Graf von Törring mit 8 Punkten "Was mein Richter zu Tengling mir zu übergeben hat". undatiert; VII 18. Albrecht Graf von Törring-Jettenbach an denselben wegen des Mittermair, dessen Möbel von der Gräfin zu Pertenstein weggeführt wurden. 1673; X 25. Derselbe dankt demselben für die Nachricht, daß sein "Senfften Sessl" durch den "Gutschier" von Pertenstein nach Tengling gebracht worden sei und bitte ihn, am Wochendende nach Burghausen zu kommen 1673; XI 8. Derselbe bittet denselben, ihn in Burghausen zu besuchen. 1673; IV 6. Derselbe benachrichtigt denselben, daß beide Kurfürstliche Durchlauchten am 10. April abends in Altötting eintreffen werden und er ihnen die Aufwartung machen muß, weshalb er nicht wie geplant nach Pertenstein kommen könne. Der Verwalter soll der Frau Gräfin von Pertenstein und ihrem Bruder, den Grafen von Lamberg, mitteilen, daß er erst am Montag den 16. kommen kann. 1674; V 18. Derselbe an denselben, er solle bei seinem nächsten Besuch eine Bestallungs-Abschrift für die Direction mitbringen. 1674; VI 4. Derselbe an denselben wegen der Bitte des Hofbauern Jacob Poller zu Haus, ihm die "Abraumbung" eines Teils des Schloßbergs, wo die Kapelle gebaut werden soll, zu gestatten. 1674; VI 11. Derselbe an denselben, daß der Hofbauer zu Haus die ihm verbotene "Hackenmais und Abraumbung des Schloß Pergs" zu Törring sofort einstellen soll. 1674; VII 2. Derselbe an denselben wegen der Mittermayerischen Abrechnung. 1674; VII 4. Derselbe an denselben nochmals wegen der Mittermayrischen Abrechnung. 1674; VII 14. Derselbe an denselben nochmals wegen der obigen Abrechnung, die bis 31. des Monats abgeschlossen sein soll. 1674; VII 23. Derselbe an denselben wegen eines Streits des Baron Rix mit dem gräflichen Grunduntertan "Clausner". 1674; VII 25. Derselbe an denselben wegen des obigen Streits und der Mittermayrischen Abrechnung. 1674; V 14. Derselbe an denselben wegen der Schätzung des "Cristerpauernguths zu Laubenpach", dessen Inhaber Sebastian Tallmann ist. 1675; VIII 23. Derselbe an denselben wegen des anstehenden Verhörs zu Wildshut. 1675; IX 14. Derselbe an den Gerichtsschreiber zu Wildshut Andreas Anzinger wegen Georg Hartperger zu "Hartperg". 1676; I 14. Maria Ursula Gräfin von Törring geb. Crivelli, Gemahlin des obigen, an ihren "Verwalter". "Mein lieber alter Graff laßt sich bey dem Herrn endtschuldtigen, daß er Ihr Schreiben nicht selbst beandtwordt, so ist es ihm wögen seines schwachen Khobf unmöglich, das weis der allerliebste Gott..." 1685; III 9, Amerang. Die Witwe Maria Anna Gräfin von Lamberg, geb. Gräfin von Törring, benachrichtigt den Hofmarksverwalter zu Jettenbach, Matthias Frech, daß sie ihren Schloßjäger Andre Osst für die Verwaltung der Gräflich Törringischen Commungüter bevollmächtigt hat. Genannt sind: 2/3 Zehent in 7 Häusern zu Weibhausen im Gericht "Halbnberg", die halbe Höfelhub zu Haunerting und das Gütl zu Niderndorf. 1715; VII 21. ? (Teil herausgeschnitten, wohl Ignaz Felix Graf zu Toerring-Jettenbach) an seinen Richter: "Mir ist sein Bericht de Dato 14. nebst 2 Beylagen rechts zuegekommen. Sovill die, yber das herauf- und entgegen hinuntergechickht praune Pier, gemachte Anführung anbelanget, da hat wegen des Jettenpachischen Getranks, so einen gewissen wiederwerttigen Geschmack nach sich lasset, ein Preuverständiger alhier die Ursach dessen ains Thaills dem Hopfen, und andern Theils deme beyzumesen befunden, daß etwan der Preumeister die Malzhauffen zu warmb aufhöben derffe, woraus sodan herzukommen pflege, daß das Pier khuedröckln thue, wie es die Preuer nach ihrer Profession waydmanisch nennen, wornach also besagter Preumeister hinfüro bei sich die Sach weiter nachdenken und nach besserem befünden die Arbeith anschicken, insonderheit aber vleissing mithand anlegen, nit alles einem Preuknächt zuetrauen, jenner hingegen seine Commodität pflegen soll. Vor allem aber ist auch dem Hopfenlieferanten bey seiner Ankonfft nachtrucklich zubedeutten, daß er jährl. mit Lieferung eines preumässig und gerechten Guets umbsomehr nach Jettenbach einen besondern Antrag machen solle, als er von Zeit zu Zeit vor das gelieferte die Bezallung richtig einzunemmen, und den Hopfen dahin zuliefern schon soville Jahrlang vor andern, daß einige vielleicht das Guet besser und wohlfaihler liefern würden, wie sich hierzue in Specie der Falkensteinische Hopfenlieferant anerbotten, den Vorzug hat; Der Richter waiß nun diesen Vortrag dem Hopfenman, obverstandenermassen, mit Nachdruck zuthun, und dem herrschaftl. Interesse er neben dem Breumeister etwan einer Eigennuzigkeit nit vorzuziehen, und deswegen sodann dem Hopfenman durch die Finger Zusehen. Wan das Märzenpier völlig aufgehet, so hat der Richter ohne weitere Anfrag widerumb zuprauen anfangen zelassen..." Längere Anweisungen über Lagerung und Ernte des Getreides sowie über die Einbringung des Baron Neuhausischen Lehenreichs von der sogenannten Brändlhub zu Stephanskirchen. 1730; XII 11. Max Graf von Törring-Jettenbach (Falkensteiner Linie) an den Hofmarksbeamten zu Jettenbach Franz Blasius Gürtler wegen "Pohsehsionsnembung". 1734; II 28. Derselbe an denselben wegen des Stockhamer Gütls zu "Schwainbach" Gericht Traunstein. 1735; XII 12. August Graf von Törring-Jettenbach bedankt sich bei dem Verwalter zu Jettenbach für die Zusendung von 200 fl. von dem "bewußten" Drittel der Hauptlehen-Gefälle. 1752; XII 10. Derselbe an denselben wegen der drei Lehengüter zu "Ramperting, Aich und Niden". 1752; II 12. Derselbe an Franz Blasius Gürtler, Verwalter des Feldmarschalls Graf Törring zu Jettenbach wegen des ihm gutgemachten Drittels des Majorats-Lehenfalls von 1752. 1755; III 28. Derselbe an denselben wegen der Regelung des Streits zwischen dem St. Oswald Gotteshaus zu Traunstein und der Marktschreiberin zu Kraiburg, Maria Ursula Schlittenloherin, um den lehenbaren Zehent im Veichtner Gütl zu St. Alban. 1753; IX 3. August Graf von Törring-Jettenbach ? an den Verwalter zu Jettenbach ? wegen der Angerhub zu Zillham. 1757; X 19. Der Majorats-Lehensverwalter zu Wurmsham an den Sekretär von Graf Max von Törring-Jettenbach, v. Klehsing, wegen der Bitte der ledigen Schulmeisters-Tochter von Englsberg, Maria Theresia Hudlbergerin, ihren Zehent von 4 Häusern zu Wald an die Gnadenkapelle zu Vils cedieren zu dürfen 1768; II 3. Norbert Graf von Törring-Jettenbach an den Sekretär Göhl des Grafen von Törring-Gronsfeld zu Jettenbach wegen der von der Frau Äbtissin von Nonnberg zu Salzburg angesuchten Lehens-Investitur auf das Schmidgütl zu Thalleithen, Gericht Wald. 1785; II 18. Derselbe an denselben wegen des obigen Guts. 1785

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Staatsarchiv München
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