Vollzug eines zugunsten des Klägers ergangenen Reskripts der jül.-berg. Regierung zu Düsseldorf: Zahlung von jährlich 11 Muth (Müdde) Roggen und 11 Muth Hafer von den im Amt Schönforst liegenden Besitzungen des Guts Neuenhof (Gde. Brand/ Kr. Aachen) durch die Erben Mülstroe an die (zum Aachener Jesuitenkolleg gehörige) Servatiuskapelle, auch Schönforster Kapelle genannt. Im Jahre 1370 hatten die beiden Brüder Henrich gen. Wolf, Priester, und Johann von Kinzweiler 22 Muth Roggen und 22 Muth Hafer aus ihrem Hof zu Schönforst, jährlich am Andreastag zahlbar, dem Reinard, Herrn zu Schönforst, für dessen den heiligen Servatius und Stephan geweihte Kapelle in Aachen in der Jakobsstraße erblich verkauft oder gestiftet. Als um 1500 die Familie Kinzweiler ausstarb, geriet der „Regent“ (Rektor) der Servatiuskapelle mit ihren Erben - zur einen Hälfte Mitglieder der Familie Mülstroe, zur anderen Hälfte Gerhard von Amstenrade (Ampstelrode) und Peter von Boslar - wegen des Jahreszinses in Streit. 1506 fällte das jül. Hofgericht das Urteil, daß beide erbenden Parteien je zur Hälfte den Jahreszins übernehmen und dafür Sicherheit stellen sollten. Der verstorbene Daem von Olmissen gen. Mülstroe hat demgemäß 1506 eine Garantie auf seine sämtlichen kinzweilerischen Güter und zusätzlich auf sein Gut zu Dorff (Kr. Aachen) ausgestellt. Als die Familie letzteres Gut veräußert, hat sie als neues Unterpfand ihr Gut Neuenhof eingesetzt, dessen Besitzungen größtenteils im Amt Schönforst und teils im Land Kornelimünster liegen. Die Zinszahlungen von diesem Gut sind regelmäßig eingegangen bzw. bei Säumnis vom Herzog von Jülich angemahnt und ihre Vollstreckung angewiesen worden. 1649 und 1650 hat Johann Wilhelm von Mülstroe den Zins mit Geld bezahlt, seine Tochter ist jedoch seit einigen Jahren säumig geworden. Der Kläger hat deshalb am jül. Hof am 9. Aug. 1694 einen Befehl an den Vogt zu Schönforst erwirkt, ihm zu den Zinszahlungen vom Neuenhof zu verhelfen. Die Appellation der Mülstroe an das RKG gegen diesen Vollstreckungsbefehl ist abgewiesen worden. Unter Berufung auf das Evokationsprivileg der Stadt Aachen protestieren die Mülstroe gegen den jül. Gerichtsstand bei Bürgermeister und Rat der Stadt Aachen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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