Kläger: Claus Pohndorpf und Gerhard Joachim Saucke als Verwalter und Vollstrecker des Testaments der Engel Reins, geb. Boschen, Witwe des Claus Pohndorpf (der Ältere), Bürger zu Hamburg, Frau des Heinrich Reins, Knochenhauer des alten Schrangens in Hamburg (Kläger).- Beklagter: Matthias Pohndorpf, Knochenhauer in Hamburg (Beklagter).- Streitgegenstand: Appellationis (beendet durch außergerichtlichen Vergleich); Erwirkung von Sequestrationsbefehlen trotz Rechtshängigkeit der Sache und gerichtliche Bestellung von Testamentsverwaltern auf Vorschlag beider Parteien in einem Streit um das gemeinsame Eigentum an der Erbschaft der Engel Reins und um die angebliche Turbation (Störung) des Beklagten in seinem Besitz; Hinweis der Kläger, dass dem Beklagten wegen seines schlechten Lebenswandels die freie Verfügung über seinen Erbschaftsanteil laut Testament versagt sei
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Kläger: Claus Pohndorpf und Gerhard Joachim Saucke als Verwalter und Vollstrecker des Testaments der Engel Reins, geb. Boschen, Witwe des Claus Pohndorpf (der Ältere), Bürger zu Hamburg, Frau des Heinrich Reins, Knochenhauer des alten Schrangens in Hamburg (Kläger).- Beklagter: Matthias Pohndorpf, Knochenhauer in Hamburg (Beklagter).- Streitgegenstand: Appellationis (beendet durch außergerichtlichen Vergleich); Erwirkung von Sequestrationsbefehlen trotz Rechtshängigkeit der Sache und gerichtliche Bestellung von Testamentsverwaltern auf Vorschlag beider Parteien in einem Streit um das gemeinsame Eigentum an der Erbschaft der Engel Reins und um die angebliche Turbation (Störung) des Beklagten in seinem Besitz; Hinweis der Kläger, dass dem Beklagten wegen seines schlechten Lebenswandels die freie Verfügung über seinen Erbschaftsanteil laut Testament versagt sei
211-2_P 33 Teil 2
P 2043
211-2 Reichskammergericht
Reichskammergericht >> P
1724,1745,1750-1759
Enthält: Prokuratoren: Kläger: Lt. Wilhelm Ludwig Ziegler. Beklagter: Dr. Johann Albert Ruland.- Instanzen: 1. Niedergericht 1752-1753. 2. Obergericht 1753-1754. 3. Reichskammergericht 1756-1759.- Darin: Inventar von 1724 des Nachlasses des Claus Pohndorpf (der Ältere) und eine entsprechende Erbschafts-Bilanz; Ehevertrag von 1724 zwischen der Witwe Engel Pohndorpf und Heinrich Reins; Zeugnis über den guten Lebenswandel des Beklagten, ausgestellt 1745 durch 35 Hamburger Bürger; Testament von 1750 der Engel Reins; Aufstellung über Begräbniskosten 1751; Abrechnungen über die Administration eines Hauses und Gartens 1751-1752 sowie Gegenrechnung der anderen Prozesspartei; Befehle von 1754 des Bürgermeisters und des Gerichtsverwalters zur Deponierung von Mietzahlungen "auf der Diele"; Aktenstücke aus anderen Prozessen der Parteien vor Hamburger Gerichten und dem Reichskammergericht 1751-1755.
Archivale
Verwandte Bestände / Verzeichnungseinheiten: 741-4_S11291 (Bestelleinheit) [Mikroverfilmung von]
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
07.03.2025, 11:58 MEZ