Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er mit Jakob Beger (Begerner), Sohn des verstorbenen Heinrich Beger (Begern) von Gabsheim (Geispeßheim), übereingekommen ist, dessen Gült nicht mit 10.000 Gulden Hauptgeld wieder abzulösen, sondern diesem statt bisher 500 Gulden nur noch 400 Gulden jährlicher Gült davon zu entrichten. Bürgermeister, Rat und Gemeinde von Neuburg (Nuwenburg) werden von ihrer Bürgschaftsverpflichtung entbunden.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv