Generale, dass künftig keine Verlobung, vielweniger Kopulation, bei der Miliz von Wachtmeister und Serganten an bis auf den gemeinen Soldaten gültig sein soll, sofern nicht der Obrist oder Kommandant des Regiments eine ausdrückliche Erlaubnis dazu schriftlich erteilt [mit Randnotizen]

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Sächsisches Staatsarchiv
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