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Vor den ungenannten Schultheiß und Schöffen zu Nordenstadt nehmen Henne Steinacker und seine Ehefrau Else von dem Kloster St. Agnes zu Mainz dessen Hof nebst dazu gehörigen Ländereien in Nordenstadt unter näher bezeichneten Bedingungen auf vier Jahre in Pacht, setzen für die richtige Erfüllung dieses Vertrags ihr Eigen zu Unterpfand und genannte Bürger zu Bürgen.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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