Die Kammer in Ansbach regelt die Zahlung der Kanzlei-Stampf-Gelder neu: Abrechnung ab 1.1.1775 nicht mehr durch Kanzleirat Greiner, sondern durch Kammerregistrator Frank. Stampfpapiere der zentralen Verwaltung sind 14 Tage nach Erhalt des Auszugs am Quart

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