Erkenntnis des königlich württembergischen Oberamtsgerichtes Langenburg in der Rechtssache der Pfarrei Michelbach a./L. gegen die fürstliche Standesherrschaft Schwarzenberg, Holzbesoldung betreffend, des Inhalts, dass die genannte Pfarrei von der fürstlichen Standesherrschaft ihre Holzbesoldung per vier Klafter halb harten, halb weichen Holzes und 16 Bund Wellen entweder in natura oder dafür eine Geldentschädigung nach den laufenden Preisen zu fordern berechtigt war und ist und jede Partei ihre Kosten auf sich zu leiden und an den Sporteln per 14 fl 40 kr die Hälfte zu tragen hat.

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Staatsarchiv Nürnberg