Werden. -Friedrich Franz Freiherr von Höfflinger, Herr zu Bruckhausen und Osterhausen, reversiert, dass Abt Beda ihn auf Absterben seines Vaters Clemens August Freiherrn von Höfflinger, kurkölnischen Kämmerers und Generalmajors, Herrn zu Bruckhausen und Osterhausen, zu Dienstmannsrecht mit dem Lehngut Vorstmans Gut im Hochstift Münster zu Alverskirchen belehnt hat. Er hat durch seinen Bevollmächtigten Johann Everhard Dingerkus, Rat und Kanzleidirektor, im Beisein der Dienstmanns-Lehnsmannen Franz Carl Wulff, Kanzleiadvokaten, und Bernhard Christian Arning, Kanzleiregistrators, gehuldigt und geschworen, alle Lehnspflichten zu erfüllen. -Der Aussteller hat seinen Bevollmächtigten unterschreiben lassen. - Or., Unterschrift

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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