Moers,. Friedrich Wilhelm König in Preußen belehnt nach dem Tode seines Vaters den Freiherrn Jobst Wierich von Clout zu Lauersfort, Bloemersheim und Sollbrüggen mit dem Hausmannsgut (Husmansguth) bei Bloemersheim wie Jobst Wierich damit am 16. Mai 1703 belehnt worden war. Das Gut ist im moersischen Lehnregister unter Nr. 55 vermerkt und zu einem schwarbundigen Lehn mit 15 Goldgulden zu verhergeweiden. Der Belehnte leistet vor dem Moerser Drosten Borchard Wilhelm Freiherr von Kinsky, Herr zu Hollogne, und dem Landrentmeister Johann Wilhelm von Zelst als Statthalter den Lehnseid. - Zeugen: Francois Friedrich Freiherr von Kinsky und der Empfänger Theodorus Herlet. Ausf. Perg., Moersisches Lehnssiegel beschädigt, Unterschrift des von Zelst, Rückvermerk. Archiv von Pelden gen. Cloudt, Nr. 474

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