Johanna Weber (Weyuer) und Coena, Eheleute, von Bedbur überweisen dem dortigen Kloster eine Erbrente von 2 Mark (davon 1 Mark für den Konvent, 1 Mark für die Beleuchtung der Kirche) aus einem näher bezeichneten Hause daselbst. D. in die omnium sanctorum.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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