Unterstellung der Zucht-, Arbeits- und Waisenhäuser sowie der Tuchfabrik zu Ludwigsburg unter das Oberlandesökonomiekollegium und dessen Kompetenz zur Aufnahme der Waisenkinder; Kompetenz der Landesregierung in rechtlichen Angelegenheiten der Zucht-, Arbeits- und Waisenhäuser (Zirkularreskript vom 1. Dezember 1806)

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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