Kommissionen für Jugend und Sport bei den Bezirksleitungen der SED: Bd. 7
Vollständigen Titel anzeigen
BArch DY 30/96116
DY 30/IV A 2/16/62
BArch DY 30 Sozialistische Einheitspartei Deutschlands
Sozialistische Einheitspartei Deutschlands >> Abteilung Jugend im ZK der SED >> Abteilung Jugend 1963 - 1971 >> Grundsatzfragen und wissenschaftliche Führungstätigkeit >> Kommissionen für Jugend und Sport bei den Bezirks- und Kreisleitungen der SED >> Kommissionen für Jugend und Sport bei den Bezirksleitungen der SED
ohne Datum [1945-1989]
Enthält:
Tätigkeit der Kommissionen der Bezirksleitungen der SED Potsdam, Rostock, Schwerin, Suhl und der Gebietsleitung Wismut; Arbeitspläne; Ergebnisse und Probleme bei der Durchführung der Jugendpolitik im Bezirk Suhl, 1968; Einschätzung der Wirksamkeit der klassenmäßigen Erziehung der Arbeiterjugend in der Wismut, 1970
Tätigkeit der Kommissionen der Bezirksleitungen der SED Potsdam, Rostock, Schwerin, Suhl und der Gebietsleitung Wismut; Arbeitspläne; Ergebnisse und Probleme bei der Durchführung der Jugendpolitik im Bezirk Suhl, 1968; Einschätzung der Wirksamkeit der klassenmäßigen Erziehung der Arbeiterjugend in der Wismut, 1970
Akte
deutsch
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
24.04.2026, 11:59 MESZ
Hierarchie
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