Klaus Volgker genannt Keller bestätigt, daß er Herrn Johann Helmerich, Spitalmeister des Deutschen Ordens zu Gundelsheim, eine Gülte in genannter Höhe, die dem A. von der Meisterin, Priorin und dem Konvent des Frauenklosters zu Schäftersheim (Schefftersheim) zusteht, zur Bezahlung einer Pfründe in dem bereits erwähnten Spital zu Gundelsheim übergeben hat; wobei ihm diese Gülte entsprechend einem Heiratsvertrag (heyratsberedung) mit seiner Ehefrau Christina, die zuvor mit dem bereits verstorbenen Heinrich Strupff verheiratet war, von Mathias Mercklin und Hans Schlosser, als Vormünder von Hans Michel, Sohn des bereits erwähnten Heinrich Strupff, übertragen worden war.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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