Mainz, 1584.09.14. (Richter Johann Diether Reutter). Der B. Peter Bucella bekundet, daß er und seine + Frau vermög des Testaments, das Hans Egloff von Worms aufgerichtet, das Schwertteil und dann auch das Rockenteil, das ihm und seinen Kindern von seiner Schwiegermutter Elisabeth Weybelin vermög ihres Testaments erwachsen, nämlich das Eckhaus zum Ahrn (?), in der Kiffergassen, oben an Georg Großmann, Barbier, unten gegen den Mark an dem Haus zum Meylandt, erhalten haben; er verkauft es nun seinem Tochtermann dem B. Peter Straßberger; das Haus zinst 2 Binger Heller dem St. Alexiusspital, ferner Haupricht Remlings Ww. 5 fl. (zu 26 Albus) ablöslich, die vorderzeit dem + Dr. Kilian Eller gefallen. Kaufpreis: 1200 fl., davon 210 fl. bar, 440 fl. 4 Albus hat der Käufer seinem Bruder Heinrich Straßberger zu bezahlen, 168 fl. 10 Albus 5 Pfennig Jakob Gerhard; des Käufers Frau Barbara wird ihr Rockenteil mit 181 fl. 9 Albus an der Kaufsumme einbehalten; 200 fl. hat der Käufer des Verkäufers Tochter Maria, wenn sie sich verheiratet, binnen eines halben Jahres auszuzahlen; stirbt diese unverheiratet, fällt der Betrag an ihre Schwester, des Käufers Frau, unter Vorbehalt der lebenslänglichen Nutzung durch ihren Vater, den Verkäufer. Der Verkäufer behält sich im Nebenhaus ein Stüblein samt einer Kammer auf Lebenszeit vor. Z.: Balthasar Decker, Joachim Reytz, Geiß Allendorf, Georg Bornicher.