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Zehnt zu Stemmen und Göxe
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Domkapitel Minden - Akten >> 20. Zehnten >> 20.2. Zehnt im Hannoverschen
1792-1808
Enthaeltvermerke: Enthält: 1. Vermessung durch den Oberfeuerwerker Stünkel: Behauptung von Zehntfreiheit für einzelne Ländereien 1792 28. Bedingung für die Verpachtung des Zehnten 32. Publicandum über die Verpachtung des Zehnten 1793 33. Verpachtung des Zehnten an den Gografen Schulze zu Langreder 1793 70. Zehntfreiheit des Drosten von Reden für sein Gut zu Stemmen 1794 79. Vermessung durch den Geometer Reinicke 1794 89. Generalabrechnung 94. Beschreibung des Zustands der Zehntscheune 1794 137. Reparatur der Zehntscheune 1796 154. Auseinandersetzung mit Schulze wegen Reduzierung der Pachtgelder auf der Kurhannoverschen Münze 1797 191. Rückstände des Schulze, Unterverpachtung an von Reden, Abziehen des Schulzes nach Eckerde 1798 251. Abzug des Scheffelschatzes 1799 289. Verpachtung des Zehnten an den Halbmeier Otto Jacob Wichmann aus Göxe und Johann Heinrich Koch aus Leveste 1799 304. Prozeß bzw. Rückgriff auf die Bürgen des Schulzes, die Erben Bünte zu Rinteln 1799 363. Pachtung des Johann Diederich Hunter zu Winninghausen und des Johann Christian Martens zu Barsinghausen 1801 389. Supplik des Hunte und Martens um Nachlaß 1808
Sachakte
Digitalisat vorhanden: Original für die Nutzung gesperrt. Digitalisat vorhanden
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.