Sonstige Zuschüsse an Kommunen
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NW 0365, 110
NW 0365 Finanzministerium, Kommunalfinanzen
Finanzministerium, Kommunalfinanzen >> 3. Anweisungen an Kommunen >> 3.4. Sonstige Zuschüsse an Gemeinden
1964-1965
Enthaeltvermerke: Enthält u.a.: Finanzlage der Städte Godesberg und Bonn; Antrag der Stadt Godesberg auf einen Bundeszuschuß zu den Kosten, die ihr durch die Einbeziehung in den Raum der Bundeshauptstadt entstanden sind; Institut "Finanzen und Steuern", Gutachten über die Finanzlage von Bad Godesberg (1956); Empfehlungen des Deutschen Städtebundes für die Kulturarbeit in Klein- und Mittelstädten (1957); Rahmenplan für kommunale Bauvorhaben der Stadt Bonn und umliegende Gemeinden (1958) desgl. 1964: Finanzsituation der deutschen Gemeinden und der Stadt Godesberg (1965) Aufforstungsbeihilfen an Gemeinden: Gemeindewald Vossenack; Ansprüche auf Grund des Rückerstattungsgesetzes; Kostenerstattung für Gemeinden für die Volkszählung; Zuschüsse für die Straßenreinigung; Ausbau der Stadionanlage und der Gruga-Halle in Essen (1950); Durchführung von Kirchentagen; Zuschuß für den Bau eines Isolierkrankenhauses in Bonn; Finanzierung der Westfalenhalle in Dortmund (1951); Bedarf an Ausstellungshallen in Düsseldorf, Schreiben des Oberstadtdirektors Düsseldorf an den FM (11.10.1951); Verbreiterung der Bundesstraße 54 im Landkreis Siegen (mit Fotografien, Karten, graphischem Material) Finanznot der Stadt Warendorf; wasserwirtschaftliche Lage im Regierungsbezirk Aachen (1952); Landesbeihilfen für städtebauliche Maßnahmen; Hochwasserkatastrophe in Westfalen-Lippe (1965); Kosten des Zivilschutzes im kommunalen Finanzausgleich (1967); Richtlinien für die Gewährung von allgemeinen Investitionszuweisungen an die Gemeinden in NW
Finanzministerium
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
11.05.2026, 09:13 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
- Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik)
- 4. Oberste und obere Landesbehörden NRW (Tektonik)
- 4.2. Oberste Landesbehörden (Tektonik)
- 4.2.2. Finanzministerium (Tektonik)
- 4.2.2.6. Finanzausgleich (Tektonik)
- FM Kommunalfinanzen NW 0365 (Bestand)
- 3. Anweisungen an Kommunen (Gliederung)
- 3.4. Sonstige Zuschüsse an Gemeinden (Gliederung)