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Leonhard Mayer von Halzhausen ("Haltshausenn") [Gde. Lonsee/Alb-Donau-Kreis] und Georg Vetter von Radelstetten ("Rottelstetten") [Gde. Lonsee/Alb-Donau-Kreis] bekennen: Ihr Sohn bzw. Schwager Sebastian Mayer von Bollingen [Gde. Dornstadt/Alb-Donau-Kreis] wurde von dem Hauskomtur der Deutschordenskommende in Ulm [abgegangen, Bereich Bahnhofstraße 11-13 Bahnhofstraße 5, Parz. 281/1 und 281/3] Peter von Gundelsheim [Gde. Theilenhofen/Lkr. Weißenburg-Gunzenhausen] ins Gefängnis gebracht, weil er in betrunkenem Zustand gedroht hatte, seine Ehefrau und seine Stieftochter, die inzwischen verheiratet ist, totzuschlagen. Auf Bitte seines Vaters und seiner Freunde wurde er gegen Leistung einer Urfehde wieder freigelassen. Dabei musste er schwören, sein Leben lang außerhalb seines Hauses keinen Wein mehr zu trinken. Dieses Verbot des Weingenusses hat nun der derzeitige Hauskomtur in Ulm Sebastian von Ow ("Au") [Obernau Stadt Rottenburg/Lkr. Tübingen] aufgehoben. Dafür musste er eidlich geloben, seiner Ehefrau keinerlei Schaden mehr anzutun oder anzudrohen. Sein Vater und sein Schwager geloben nun, dass sie, falls er diesen Eid bricht, sich in eigener Person dem Hauskomtur in Bollingen stellen und anstelle ihres Sohnes bzw. Schwagers die von dem Hauskomtur deswegen über ihn verhängte Strafe erdulden werden.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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