Vereinbarung mit dem Präsidium des Norddeutschen Bundes wegen der Übertragung der nach Artikel 50 der Bundesverfassung Oldenburg zustehenden Rechte bezüglich der Anstellung von Post- und Telegrafenbeamten hier: Erklärung des Bundeskanzlers

Vollständigen Titel anzeigen
Niedersächsisches Landesarchiv
Objekt beim Datenpartner