Thydericus Eilsleve, Propst zu St. Ludgeri vor Helmestede, bekennt,
daß mit seiner Genehmigung Tyle Suthoff zu Wulfestorp an seinem Hofe mit 5
1/2 Hufen daselbst nebst Zubehörungen, welchen derselbe von Ihm gegen einen,
jährlich 33 Schilling betragenden Erbenzins habe, Albrecht Smedes, Bürger in
Helmstedt, dessen Frau Alheyde und ihren Erben für 8 Pfund Pfennige
Helmstedter Währung eine jährliche, auf Michaelis in Helmstedt zu
entrichtende Gülte von 4 Verndel Roggen Helmstedter Maaße verkauft, u. falls
dieselben nicht richtig von ihm gegeben würden, geistlichem oder weltlichem
Gericht nach Wahl der Käufer sich unterworfen, jedoch sich u. seinen Erben
vobehalten habe, nach Ablauf der nächsten 3 Jahre alljährlich zu Martini
kündigen, und darauf "an unser leven fruwen dafhe lechtmissen" (2 Febr.)
gegen Rückzahlung der 8 Pfund die Gülte wiederkaufen zu können; u.
verpflichtet sich, wenn das gedachte Erbenzinsgut ihm oder seinen Nachkommen
irgendwie von Tyle Suthoff oder dessen Erben erledigt werden sollte, dem
Albrecht Smedes, seiner Frau oder seinen Erben wegen der Gülte u. der 8
Pfund als Oberzinsherr bekennig zu sein, welche aber dafür den gedachten
Erbenzins in herkömmlicher Weise wieder zu besorgen u. rechtzeitig zu geben
haben. - Ghegheven na goddes bord 1426 des dridden sondaghes in der vasten
alze me to deme ammechte der hilghen missen singhet Oculi mei.(3 März.) -
(Das angehängte Siegel ist sehr beschädigt.)