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Thydericus Eilsleve, Propst zu St. Ludgeri vor Helmestede, bekennt, daß mit seiner Genehmigung Tyle Suthoff zu Wulfestorp an seinem Hofe mit 5 1/2 Hufen daselbst nebst Zubehörungen, welchen derselbe von Ihm gegen einen, jährlich 33 Schilling betragenden Erbenzins habe, Albrecht Smedes, Bürger in Helmstedt, dessen Frau Alheyde und ihren Erben für 8 Pfund Pfennige Helmstedter Währung eine jährliche, auf Michaelis in Helmstedt zu entrichtende Gülte von 4 Verndel Roggen Helmstedter Maaße verkauft, u. falls dieselben nicht richtig von ihm gegeben würden, geistlichem oder weltlichem Gericht nach Wahl der Käufer sich unterworfen, jedoch sich u. seinen Erben vobehalten habe, nach Ablauf der nächsten 3 Jahre alljährlich zu Martini kündigen, und darauf "an unser leven fruwen dafhe lechtmissen" (2 Febr.) gegen Rückzahlung der 8 Pfund die Gülte wiederkaufen zu können; u. verpflichtet sich, wenn das gedachte Erbenzinsgut ihm oder seinen Nachkommen irgendwie von Tyle Suthoff oder dessen Erben erledigt werden sollte, dem Albrecht Smedes, seiner Frau oder seinen Erben wegen der Gülte u. der 8 Pfund als Oberzinsherr bekennig zu sein, welche aber dafür den gedachten Erbenzins in herkömmlicher Weise wieder zu besorgen u. rechtzeitig zu geben haben. - Ghegheven na goddes bord 1426 des dridden sondaghes in der vasten alze me to deme ammechte der hilghen missen singhet Oculi mei.(3 März.) - (Das angehängte Siegel ist sehr beschädigt.)

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Niedersächsisches Landesarchiv
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