Gotfried Pfarrer zu Odingen und Conrad von Cobbenrode beurkunden, dass Lutbert Abt des Klosters Grafschaft seinen Hof zu Glintfeld an Rudolf, Bürger von Medebach auf 12 Jahre verpachtet hat; wenn er aber während dieser Zeit den Hof den Nonnen von Quistelberg einräumen sollte, um darauf ein Kloster oder Kirchschaftsgebäude zu errichten, so soll er den gedachten Eheleuten das, was sie zum Nutzen des Hofes verwendet haben, nach Verhältnis erstatten.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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