1) Papst Bonifatius IX. beauftragt den Abt von Altzella, die von Markgraf Wilhelm [I.] zu Meißen und von der Äbtissin Mechthild des Klosters Marienthron in Nimbschen (Nymptschin) erbetene Genehmigung des Umtauschs des dem ersteren zustehenden Rechts des Kirchlehens in Naunhof (Nova Curia) gegen das dem Kloster zustehende Patronatsrecht über die Pfarrkirche in Torgau in seinem Namen zu erteilen, wenn er nach vorhergehender Untersuchung gefunden habe, dass dieser Tausch dem Kloster unschädlich sei und dem Abkommen nicht etwa Simonie zugrunde liege.- 1. Dezember 1400 (als Transsumpt eingerückt in 2). 2) Abt Franziskus des Klosters Altzella beurkundet in einem Notariatsinstrument des öffentlichen Notars kaiserlicher Autorität Franziskus Tylmann von Chemnitz (Kempnitz), Klerikers der Diözese Meißen, dass vor ihm Wilhelm [I.] der Ältere, Markgraf zu Meißen, und Mechthild, Äbtissin des Klosters Marienthron in Nimbschen in der Diözese Merseburg erschienen sind und ein unverletztes Breve des Papstes Bonifatius IX. vom 1. Dezember 1400 (in diese Urkunde eingerückt, siehe 1) wegen des in Antrag gebrachten Tausches des dem Markgrafen gehörigen Patronatsrecht in Naunhof mit dem, dem gedachten Kloster zustehenden, Recht des Kirchlehens über die Pfarrkirche zu Torgau vorgelegt haben. Nachdem nun der Markgraf und die Äbtissin die Bitte um die Genehmigung dieses Tauschs erneuert haben, auch letztere mit zwei mit anwesenden älteren Nonnen des Konvents versichert habe, dass dieser Tausch zum großen Vorteil des Klosters gereiche und mit Genehmigung sämtlicher Klostermitglieder vollzogen werde, ist die Genehmigung erteilt, auch das Recht des Kirchlehens in Torgau auf den Markgrafen Wilhelm [I.] und das das in Naunhof auf die Äbtissin und deren Kloster übertragen worden.- 17. März 1401.

Sächsisches Staatsarchiv
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