Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass Meister Hans [Eberhard] von Hall Rechtsgelehrter (redner) an seinem Hofgericht, Prokurator und Mitglied der Universität zu Heidelberg ist und daher in seinem Schutz und Schirm steht. Er ersucht alle und befiehlt den Seinen, dass sie Meister Hans schützen, sicher wandeln lassen und ihn bei Bedarf geleiten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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