Papst Benedit (XII.) verleiht der Priorin und dem Konvent des Klosters Sankt Marien in der Neustadt Lemgo vom Orden des heiligen Augustin nach der Regel des Predigerordens auf ihre Bitten das Recht, alle beweglichen und unbeweglichen Besitzungen und Güter von freien Personen, die sich in ihr Kloster begeben und das Gelübde tun, wenn sie ihnen durch Erbschaft oder sonstiwe zugefallen sind und in ihrem weltlichen Stande anderen hätten zugewandt werden können, einzufordern und einzubehalten, ausgenommen die Lehngüter. Datum Avinione II. nonas januarii pontificatus nostri anno quinto. Original auf Pergament mit anhängender Bleibulle.