Kurfürst Philipp von der Pfalz unterrichtet alle, die Höfe, Häuser oder Hofstätten in der Stadt Sobernheim haben, dass ihm kundgetan wurde, dass ein merklicher Teil derselben von ihren Inhabern nicht in Bau gehalten werde, und man sie wüst fallen lasse, um sie zu Gärten und Plätzen zu gebrauchen. Dadurch sei die Stadt "guttenteyls" öd geworden und es sei zu befürchten, dass sie innerhalb kurzer Zeit ganz veröde, was er nicht länger dulden will. Daher ist es sein Wille und ernstliche Meinung, dass alle Angehörigen von Klöstern und Stiften, alle Geistlichen und andere Inhaber ihre vernachlässigten Güter und wüst gefallenen Plätze binnen Jahr und Tag wieder mit Häusern und Wohnungen bebauen und sie fortan in gutem Wesen halten. Hofstätten, die nach Ablauf der Frist wüst liegen und nicht in Bebauung sind, will der Pfalzgraf einziehen und nach Gefallen an Dritte zur Bebauung übergeben.
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Kurfürst Philipp von der Pfalz unterrichtet alle, die Höfe, Häuser oder Hofstätten in der Stadt Sobernheim haben, dass ihm kundgetan wurde, dass ein merklicher Teil derselben von ihren Inhabern nicht in Bau gehalten werde, und man sie wüst fallen lasse, um sie zu Gärten und Plätzen zu gebrauchen. Dadurch sei die Stadt "guttenteyls" öd geworden und es sei zu befürchten, dass sie innerhalb kurzer Zeit ganz veröde, was er nicht länger dulden will. Daher ist es sein Wille und ernstliche Meinung, dass alle Angehörigen von Klöstern und Stiften, alle Geistlichen und andere Inhaber ihre vernachlässigten Güter und wüst gefallenen Plätze binnen Jahr und Tag wieder mit Häusern und Wohnungen bebauen und sie fortan in gutem Wesen halten. Hofstätten, die nach Ablauf der Frist wüst liegen und nicht in Bebauung sind, will der Pfalzgraf einziehen und nach Gefallen an Dritte zur Bebauung übergeben.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 818, 597
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Liber ad vitam II (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
1501 August 7 (uff samßtag nach Sixti)
fol. 420v-421v [alt: 364v-365v]
Urkunden
Ausstellungsort: Heidelberg
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz (aufgedrücktes Sekretsiegel)
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz (aufgedrücktes Sekretsiegel)
Kopfregest: "Offentlich edict den von Sobernheim die ungebawten hoffstett daselbst widder zu bauwen und die vergen wollen inn baw zuhalten".
Bad Sobernheim KH
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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04.04.2025, 08:07 MESZ
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