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Anspruch auf eine von Adam von Diepenbroich gen. Rauftesch herrührende Jahrrente von 30 Maltern Roggen aus einem Gut in der Herrlichkeit Friesheim (Erzstift Köln, Amt Lechenich; Kr. Euskirchen) und Anspruch auf Ersatz für die bisher zu Unrecht eingezogenen Erträge. Adam von Diepenbroich gen. Rauftesch setzte in seinem Testament am 21. Juli 1571 die Kinder des Werner zu Weyer von Nechtersheim gen. Krümmel als seine Erben ein, außer denen, die in den geistlichen Stand eintreten würden. Werner hatte aus seiner zweiten Ehe mit Elisabeth von Kollart die fünf Kinder Gerhard, Peter, Adam, Anna und Odilie. Beide Töchter wählten den geistlichen Stand, Gerhard und Peter starben kinderlos, und Adam (Daem) heiratete die Appellantin, von der er die zwei Töchter Margaretha und Christina hatte. Ein vom Erblasser selbst erstelltes Inventar der Güter und Renten enthielt auch die umstrittene Rente. Der Mann der Appellantin erhielt die Rente am 17. April 1591 vom Offizial in Köln zugesprochen. Dennoch enthielten ihm Wilhelm von Orsbeck und seine Schwester Anna die Rente vor.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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