Berichterstattung wegen des Antrages der Regierung in Altenburg, dass in den Fällen, da von Altenburgischen Lehn- und Zinsherrn an sächsische Untertanen Ansprüche wegen schuldiger Erbzinsen, Laudemialgelder oder anderer real Prästationen gemacht werden, die diesfalsige Forderung gegen das Reziprocum ohne prozeßualiche Weitläufigkeit eingetrieben werden möchten