Bürgermeister und Rat der Städte Stendal (Stendall), Sehaußen, Osterburg und Werben bekennen, daß sie für sich und alle Städte der Mark Brandenburg von Georg (Jürgen) von Bülow, Erbsassen auf Gartow (Garttaw) und seiner Ehefrau Elisabeth, geb. von Bredow, 500 Gulden in Talern, - den Gulden zu je 32 Märkischen Groschen und den Taler zu 44 Märkischen Groschen - geliehen und empfangen haben. Sie versprechen, die Summe bei beiderseitiger, schriftlicher oder mündlicher, zu Johannis Baptistae fälliger Kündigung mit 30 Gulden Jahreszins jeweils zu Weihnachten oder in der Woche danach durch den Rat zu Seehausen in der Behausung des Georg von Bülow in Gartow zu verzinsen und die Gesamtsumme zum gleichen Termin und zum gleichen Ort zurückzuzahlen. ...

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