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Papst Nikolaus (V.) bekundet, daß Erzbischof Jakob von Trier ihn gebeten hat, die fünf Archidiakonate des Trierer Domstifts, über die der Erzbischof und dessen Vorgänger seit unvordenklichen Zeiten frei verfügt haben, und die acht ständigen Vikareien, deren Inhaber zur persönlichen Residenz verpflichtet sind, von Exspektanzen zu eximieren, da es dem Domstift zu großer Zierde ('decus et venustatem') gereichen würde, wenn diese mit Ausschluß von Exspektanzen an taugliche, mit dem Gottesdienst des Stifts vertraute ('in divino obsequio et dicte ecclesie cerimoniis inscriptis') Personen verliehen würden. Der Papst gewährt die Bitte und erklärt, daß durch ihn und seine Legaten keine Exspektanzen auf jene Archidiakonate und Vikareien ausgestellt und ausgedehnt werden sollen, sondern der Erzbischof frei darüber verfügen darf.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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