Zwischen der Abtei Hamborn und der Xantener Kartause wird bezüglich eines Gutes im Kirchspiel Bislich (Bisselich), genannt Zur Heggen, das beiden Parteien zur Hälfte gehört und dessen niedrig gelegene Teile durch Anfahren von Sand verbessert werden sollen, wegen der Schwierigkeiten hinsichtlich der Zuständigkeit bei der Bewirtschaftung der Vertrag geschlossen, dass 1) die Xantener Kartause ihre Hälfte an die Abtei Hamborn abtritt, so dass die Abtei das Gut in Zeit- oder Erbpacht austun kann, 2) die Abtei Hamborn der Xantener Kartause dafür eine jährliche Erbpacht von 35 Reichstalern in 52 1/2 holländischen Gulden zu je 40 Stüber klevisch auf Martini (11.11.) zahlt, 3) die Erbpacht im Hypothekenbuch auf das "zur Heggengut" eingetragen werden soll, 4) der Vertrag a dato in Kraft tritt. Der Vertrag wird in doppelter Ausfertigung von beiden Parteien unterschrieben: Frater Anthelmus Hulser Prior, Frater Hugo Sels Vicarius, Frater Timotheus Zeppenfeld Senior, Frater Franciscus Harff, Frater Bernardus Bebber, Frater Bruno Bauer Procurator. So geschehen Xanten, den 10. September 1776. Original. Papier. deutsch. 1 Konventssiegel aus Wachs aufgedrückt mit Tektur.