Ausgraben eines toten Körpers auf dem Johannisfriedhofe durch Dr. Hillemann und daher entstandene Irrungen mit der Kanzlei wegen Kriminaljurisdiktion auf den Freiheiten Intus: Schreiben Mösers v. 10.11.1787 an Bürgermeister Berghof

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Niedersächsisches Landesarchiv
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