Kurfürst Philipp von der Pfalz bestätigt der Stadt Rockenhausen ihre Gnaden und Freiheiten, insbesondere diejenigen, die ihnen am 21. Oktober 1407 von König Ruprecht verliehen worden sind. Außerdem erlaubt er ihnen zwei Mal jährlich - an St. Laurentius' Abend [= 9.8.] und St. Sebastians Abend [= 19.1.] - einen Jahrmarkt abzuhalten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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