Generale: Als vor einigen Jahren die Verordnungen gegen die herumstreichenden Räuberbanden erlassen und korrekt durchgeführt wurden, war das Unwesen ziemlich gebannt. Jetzt werden die durch Landdragoner und Landschützen ergriffenen Leute nur kurz oder gar nicht verhört und auch nicht an die richtigen Stellen abgeliefert. Diese nachlässigen Untersuchungen müssen in Zukunft unterbleiben (Ausfertigung zwei Mal vorhanden)

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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