0-1-14-1068 - 1104 Urkunden der Stadt Gerresheim: Kommerzienrat Ferdinand Heye schenk der Stadt Gerresheim ein Schulgebäude (Liegt unter 0-1-14-1081.0000)
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0-1-14 Bürgermeistereien Gerresheim und Ludenberg (alt: Bestand XIV), 0-1-14- 1081.0001
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10.10.1884
Enthält: Kommerzienrat Fredinand Heye schenkt der Stadt Gerresheim ein auf seine Kosten auf dem Gartenterrain der jetzigen evangelischen Volksschule zu errichtendes Schulgebäude von 4 Zimmern, unter der Bedingung, daß das Gebäude der evangelischen Kirchengemeinde für den Konfirmanden-Unterricht zur Verfügung gestellt wird und die Stadt Gerresheim, falls ein eigenes Schlachthaus errichtet werden sollte, den Bezirk südlich der evangelischen Schule vom Schlachtzwang daselbst befreit. - Notariell. Notar F. A. C. Coninx Nr. 5004. Siehe auch 0-1-14-1081.0001
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:16 MEZ