Pfalzgraf Ottheinrich bittet um die in Württemberg erlassene Kirchenordnung und äußert sich zur Parteilichkeit des Reichskammergerichts bezüglich der Protestanten sowie zu Religionsangelegenheiten in Polen und Bayern, worauf Herzog Christoph von Württemberg auch hinsichtlich der Verzögerung der Erbeinigung zwischen Pfalz und Bayern antwortet.