Johann Grüter (Greuter), Prior des Klosters St. Katharina in Dortmund, bekundet, daß Abt Ferdinand ihn zu Behuf der Äbtissin und des Konvents desselben Klosters zu Dienstmannsrecht mit dem Schimminckgut zu Märten belehnt hat. Er hat gehuldigt im Beisein der Dienstmanns-Lehnmannen Matthias Bernard Ampsingh, Vikars der Nikolaus-Kapelle zu Werden, und Heinrich zum Broich, Gerichtsprokurators zu Unna, Richter zu Ahrde und Freunberg.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
Objekt beim Datenpartner
Loading...