Werden.-Clemens Zeno Freiherr von Dorth, Herr zu Horst, Wellradt, Tackweiler und Flasgarth, kurkölnischer Kämmerer, reversiert über folgende inserierte Lehnsurkunde vom gleichen Tag: Werden.-Abt Anselm belehnt nach dem Tod seines Vorgängers Benedikt den Clemens Zeno Freiherrn von Dorth, Herrn zu Horst etc., zu Dienstmannsrecht mit dem adligen Rittersitz Laubach samt Zubehören im Kirchspiel Mettmann (wie Nr. 4282) sowie mit der zugehörigen groben und kleinen Jagd, deren Limiten beschrieben werden (wie Nr. 4898). Der Belehnte hat gehuldigt durch seinen Bevollmächtigten Johann Peter Monjoye, Notar und Fiskalprokurator zu Düsseldorf, im Beisein der Dienstmanns- Lehnmannen Georg Heinrich Vorrath, Rats und Sekretärs, und Philipp Jacob Bernardi, Appellations-Kommissars des Abts. Der Abt unterschreibt und siegelt. - Or., Petschaft und Unterschrift des Bevollmächtigten

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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