Hans Leußinger, der Zimmermann von Gutenberg, wegen etlicher unschicklicher Reden und Handlungen zu Kirchheim im Turm gelegen, jedoch auf Fürbitten freigelassen, verpflichtet sich, eine vor Jahren aufgerichtete, nicht näher erläuterte Verschreibung in allen Punkten zu halten, gelobt ferner, Ansprüche gegen Bewohner des Fürstentums nur an den für dies zuständigen Gerichten geltend zu machen, und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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