Vertrag zwischen Johann Bonenkamp, Vikar des U. l. Frauenaltars in der Kirche zu Haldern, und den Kirchmeistern und Schöffen zu Haldern, wonach ersterer die von ihm verwaltete Küsterei zu Haldern gegen eine lebenslängliche Rente von 10 rhein. Gulden in die Hände der Kirchmeister und Schöffen zurückgiebt mit Zustimmung des Kapitels zu Rees und in Gegenwart des Steven von der Kemenaeden, Raiben von Wytenhorst und Henrick von Laghe, zur Zeit Richters zu Haldern. D. donredach nac unse l. vrouwen dach visitationem.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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