Anspruch auf Befreiung von einer Actio aestimatoria wegen Injurien. Der Appellant beanstandet die Prozeßführung in der ersten Instanz, u. a. die Tatsache, daß das Gericht zu Wesel ihn zur Stellung von Bürgen verpflichtet hatte.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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