Im Streit zwischen Bischof Erich von Paderborn und Osnabrück, Herzog von Braunschweig, sowie den Domkapitel zu Paderborn, und Graf Friedrich von Spiegelberg wegen der Grafschaft Pyrmont, die nach dem Aussterben der Grafen von Pyrmont als heimgefallenes Lehen durch die Bischöfe Simon und Hermann von Paderborn an Edelherr Bernhard zur Lippe verliehen wurden, dann aber vom jetzigen Edelherrn zur Lippe zurückgekauft wurde, wie auch das Amt zu Lügde, das die Grafen von Pyrmont, amtsweise innehatten -- die Grafen von Spiegelberg sehen aber die Grafschaft als freies Eigentum an - vermitteln die Grafen Gebhard und Albrecht einen Vergleich. Die Grafschaft Pyrmont soll als anerkanntes Lehen des Stifts Paderborn dem Grafen Friedrich von Spiegelberg verliehen werden mit der weiblichen Erbfolge nach Aussterben des Geschlechtes. Im Amt Lügde fallen alle Güter außerhalb der Stadt aber innerhalb der Landwehr je zur Hälfte an Paderborn und Pyrmont. Güter des Brauwer Zehnten jenseits der Landwehr werden auch geteilt, der Zehnte innerhalb der Landwehr, genannt der Stadtzehnt, der z.T. an Kloster Marienfeld versetzt ist und z. T. Lehen des Abtes zu Abdinghof ist, soll auch geteilt werden. Regelung des Pfandgeldes für das Amt. Siegelankündigung des Grafen Albrecht von Mansfeld, des Bischofs und des Grafen Friedrich von Spiegelberg. Datum: uff Freitagk nach Crispini und Crispiani.