Hans Hetz, Schultheiß, und die Zwölfer des Gerichts zu Kork beurkunden, daß ihr Mitbürger Bernhard Struben zu Legelshurst und seine Ehefrau Berbel dem Georg Strobel, Amtsschreiber und Heiligenschaffner zu Willstätt, 1 Pund 4 Schillinge jährlichen Zinses von 24 Pfund Hauptgut unter Verpfändung beschriebener Güter verkauft haben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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