Hans Hetz, Schultheiß, und die Zwölfer des Gerichts zu Kork beurkunden, daß ihr Mitbürger Bernhard Struben zu Legelshurst und seine Ehefrau Berbel dem Georg Strobel, Amtsschreiber und Heiligenschaffner zu Willstätt, 1 Pund 4 Schillinge jährlichen Zinses von 24 Pfund Hauptgut unter Verpfändung beschriebener Güter verkauft haben.