Bernt Bucker und Henrich opgen Hamme, Schöffen zu Bislich, bekunden, dass vor ihnen Herman Lypman und seine Schwester Hilleken Lypmans, Witwe Henrichs Thaverfoirth, ihr Recht an einem Gut gen. Plencken gutt, früher Klercken gutt, Leibgewinnsgut des Kapitels zu Xanten, dem Adolf von Wylich und seiner Ehefrau Jutte und ihren Erben vorbehaltlos übertragen haben. Diese können künftig das Gut nach Gefallen wechseln oder weiterhin gewinnen. - Ankündigung des unten aufgedrückten Schöffentumssiegels. Datum 1543 7. Augusti.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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