Revers der Kur-Cölnischen Hof- und Kammerräte, Lic. Joh. Arnold Solemacher und D. Joh. Heinrich Lapp wegen der 12000 Taler, welche die Landstände des Herzogtums Westfalen dem Kardinal von Fürstenberg, vermöge des Exacuations-Vertrages, noch schuldig gewesen, sie aber für den Kurfürsten Joseph Clemens in Beschlag genommen. Nebst einem, von den gedachten Kurfürstlichen Räten vidimierten Extrakte der ihnen vom Kurfürsten Joseph Clemens gegebenen Instrucion und eines von dem Plenipotentarius von Karg an sie erlassenen Schreibens;. und einer Abschrift der von den Landständen ihnen ausgestellten Scheines, dass, nach Beibringung der Kurfürstlichen Ratifikation und Domkapitularischen Confirmation, ihnen das Original des obigen Reverses zurückgeliefert werden soll. d. eod.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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