Mutter Alheydt Lyndemans und das Süsternhaus zu Herford vp dem Hollande verpachten gemäß Verschreibung, die sie von den Westuelyngen haben, dem Wollenweberamt zu Herford die Rodemühle (weil dieses geholfen hat, die Mühle zu bauen) für 49 Jahre gegen jährlich 2 Goldg. auf Michaelis (29.9.). Pächter müssen die Mühle instand halten; größere Schäden werden geteilt. Bei genügender Wasserführung dürfen die Schwester mit mahlen. Beschädigungen von Zaun und Holz durch Benutzer müssen vom Amt geahndet werden. Bei Nichtbenutzbarkeit ihrer Walkmühle dürfen die Aussteller die Rodemühle jeden 2. Tag gegen den halben Zins benutzen. Dem Amt wird Vorpachtrecht bei Vertragasablauf zugesagt. ... am dage Bertholomei apostoli.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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