Dekan und Kapitel von St. Mariengraden zu Köln einer- und von St. Cassius zu Bonn anderseits bekunden: Sie haben einträchtig wegen der Forderungen, die sie gegen den Edlen Graf Ruprecht von Virneburg (Virnenburgh, -burch) zu erheben haben, die ihre Herrlichkeit und Vogtei zu Meckenheim (-hem) betreffen und die sie gemeinsam schriftlich und besiegelt übergeben haben, auf Erzbischof Otto von Trier und den gelehrten Klerus von Trier und Mainz laut Urkunde kompromittiert. Sie erklären hiermit: Was immer ihnen in dieser Sache für Recht gewiesen wird, dieser Spruch soll keiner ihrer beiden Kirchen in ihrem Recht und Anteil und in ihrer Herrlichkeit binnen ihren Rainen und Steinen hinderlich und nachteilig sein. Beide Kirchen und ihre Personen sollen in allem Recht, Herrlichkeit und Herkommen unangefochten sein wie vor dem Kompromiss. - Dekan und Kapitel von St. Mariengraden kündigen ihr Kirchensiegel ad causas an. Datum ipso die beati Georgii militis et martiris 1422.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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